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24. August 2026

Selbstbestimmung am Lebensende – auch im Heim?

Stell dir vor, du lebst in einem Alters- oder Pflegeheim. Nach langer schwerer Krankheit hast du dich entschieden, dein Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt zu beenden. Doch dein Heim erlaubt keine Sterbehilfe. Für die Begleitung musst du deshalb dieses Zuhause verlassen und in eine andere Einrichtung wechseln. Genau diese Situation könnte sich im Kanton Zürich bald ändern.
Am 27. September 2026 stimmt die Bevölkerung des Kantons Zürich über eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes ab. Es geht um die Frage: Soll assistierter Suizid künftig auch in privaten Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern ermöglicht werden?

Erstellt von Niclas Pucher