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24. August 2026

Selbstbestimmung am Lebensende – auch im Heim?

Stell dir vor, du lebst in einem Alters- oder Pflegeheim. Nach langer schwerer Krankheit hast du dich entschieden, dein Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt zu beenden. Doch dein Heim erlaubt keine Sterbehilfe. Für die Begleitung musst du deshalb dieses Zuhause verlassen und in eine andere Einrichtung wechseln. Genau diese Situation könnte sich im Kanton Zürich bald ändern.
Am 27. September 2026 stimmt die Bevölkerung des Kantons Zürich über eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes ab. Es geht um die Frage: Soll assistierter Suizid künftig auch in privaten Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern ermöglicht werden?

Assistierter Suizid im Pflegeheim: Wer hat das letzte Wort?

Seit Juli 2023 müssen bestimmte Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten gestatten. Bei assistiertem Suizid erhält eine Person Unterstützung, um ihr Leben zu beenden, muss den letzten Schritt aber selbst ausführen. Dafür muss sie unter anderem urteilsfähig sein und sich frei und selbstbestimmt für den Suizid entschieden haben. Auch bei einer psychischen oder körperlichen Erkrankung muss deshalb geprüft werden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen gelten jedoch nicht für jede Einrichtung. Private Heime, die nicht im Auftrag einer Gemeinde arbeiten, und Spitäler sind von dieser Pflicht ausgenommen. Wer dort lebt und den assistierten Suizid beanspruchen möchte, muss deshalb die Institution unter Umständen verlassen.

Oftmals wird ein Platz im Alters- oder Pflegeheim kurzfristig benötigt, wenn sich die gesundheitliche Situation der pflegebedürftigen Person verschlechtert. Ein geplanter Eintritt in ein Pflege- oder Altersheim, welches diese Bedürfnisse berücksichtigt, ist dann nicht immer gegeben.

Vielleicht fragst du dich jetzt: Ist das wirklich ein grosses Problem?

Laut der Sterbehilfeorganisation EXIT gab es 2024 insgesamt 1235 begleitete Freitodbegleitungen. Rund 96% davon fanden am eigenen Wohnort oder im eigenen Zimmer eines Alters- oder Pflegeheims statt. In 33 Fällen musste EXIT ein externes Sterbezimmer organisieren, weil das Heim den assistierten Suizid nicht erlaubte. Für die Befürworter:innen zeigen gerade solche Fälle, warum niemand für ein assistierten Suizid sein eigene Zuhause verlassen müssen sollte.

Was soll sich ändern?

Die Abstimmung am 27. September 2026 geht auf die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zurück. Dabei geht es um eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes sowie des Gesundheitsgesetzes.

Diese Volksinitiative will die Regeln deutlich ausweiten: Nicht nur Alters- und Pflegeheime, sondern auch Spitäler, psychiatrische Kliniken, ambulante Einrichtungen und Gefängnisse sollen assistierten Suizid durch externe Personen zulassen müssen.

Dem Kantonsrat ging das teilweise zu weit. Deshalb erarbeitete er einen Gegenvorschlag: Künftig sollen alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler assistierten Suizid in ihren Räumen dulden müssen. Davon sollen psychiatrische Kliniken, ambulante Einrichtungen und Gefängnisse ausgenommen sein.

Der Gegenvorschlag wurde vom Kantonsrat am 30. März 2026 verabschiedet. Danach ergriffen Mitglieder der SVP, FDP, EVP und EDU das Referendum, weshalb es nun eine kantonale Volksabstimmung gibt. 

Die ursprüngliche Initiative wurde im Mai 2026 zurückgezogen, weil das Initiativkomitee der Ansicht war, dass der Gegenvorschlag ihr Kernanliegen erfüllt.

Warum sagen Befürworter:innen Ja?

Für die Befürworter:innen steht vor allem die Selbstbestimmung der betroffenen Person im Zentrum.

Ihre Argumentation ist einfach: Wenn eine urteilsfähige Person sich für einen assistierten Suizid entscheidet, sollte sie nicht gezwungen sein, dafür ihr Zuhause zu verlassen. Es soll auch nicht davon abhängen, in welchem Pflegeheim sie zufällig lebt.

Die Grünen des Kantons Zürich argumentieren beispielsweise, dass schwer kranke Menschen nicht aufgrund der Regeln einer einzelnen Institution benachteiligt werden sollten. Aus ihrer Sicht muss das Recht auf Selbstbestimmung unabhängig davon gelten, ob eine Person zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einem Spital lebt.

Auch EXIT unterstützt diese Position. Die Sterbehilfeorganisation kritisiert besonders, dass Betroffene ihr Heim oder Spital teilweise verlassen müssen, um eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können. Gerade für schwer kranke Menschen könne ein solcher Ortswechsel eine zusätzliche Belastung darstellen.

Der Kantonsrat stellt bei Alters- und Pflegeheimen das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner:innen ebenfalls über die Autonomie der Institution. Weil das Personal nicht selbst am assistierten Suizid mitwirken müsse, betrachtete er die Duldungspflicht für Heime als verhältnismässig.

Die Befürworter:innen wollen deshalb eine einheitliche Regelung schaffen. Für sie sollte nicht das Heim darüber entscheiden, ob eine Person diese Möglichkeit am Lebensende nutzen kann.

Warum sagen die Gegner:innen Nein?

Die Gegner:innen setzen sich für die Autonomie der Institutionen ein. 

Private Pflegeheime sollen ihrer Ansicht nach selbst entscheiden dürfen, welche Werte sie vertreten und was in ihren Räumlichkeiten passiert. Eine gesetzliche Duldungspflicht greife deshalb in die Glaubens-, Gewissens- und unternehmerische Freiheit ein.

Auch die SVP des Kantons Zürich argumentiert, dass es keinen ausreichenden Grund für einen solchen gesetzlichen Zwang gebe. Ihrer Ansicht nach ist assistierter Suizid bereits mehrheitlich möglich im Kanton Zürich.

Zusätzlich wird mit der Wahlfreiheit argumentiert: Wenn es unterschiedliche Heime mit unterschiedlichen Haltungen zum assistierten Suizid gebe, könnten Menschen eine Institution wählen, die zu ihren eigenen Wertvorstellungen passe.  Es wird davor gewarnt, dass durch eine einheitliche staatliche Regelung genau diese Vielfalt verschwinden könnte.

Die Gegner:innen fragen deshalb, warum der Staat die übrigen Heime dazu zwingen muss, wenn eine grosse Mehrheit der Heime Sterbehilfe bereits freiwillig zulassen.

Besonders kritisch sehen Gegner:innen die Ausweitung auf Spitäler. Ein Spital habe einen medizinischen Auftrag Menschen zu behandeln, Schmerzen zu lindern und ihre Gesundheit zu verbessern. Assistierter Suizid passe ihrer Ansicht nach nicht zu diesem Auftrag.

Die Regeln rund um den assistierten Suizid in Schweizer Institutionen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In mehreren Kantonen (z.B. Genf und Wallis) ist die Duldung von Sterbehilfe in Heimen bereits gesetzlich geregelt. Auch andere Kantone (z.B. Solothurn) diskutieren über eine Ausweitung.

Möchtest auch du im Alter deinen Tod selber bestimmen?

Vielleicht denkst du jetzt: «Ich bin erst 17 oder 20 Jahre alt, warum sollte mich das interessieren?»

Du wirst hoffentlich nicht in den nächsten Jahren vor dieser Entscheidung stehen. Trotzdem geht es bei dieser Abstimmung um eine Frage, die uns alle irgendwann betreffen wird: Wie selbstbestimmt wollen wir über unser eigenes Lebensende entscheiden können? Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie weit der Staat privaten Institutionen vorschreiben darf, was sie in ihren Räumen zulassen müssen.

Was denkst du? Soll die Entscheidung der betroffenen Person im Vordergrund stehen oder sollte ein privates Pflegeheim selbst entscheiden dürfen, ob es assistierten Suizid zulässt?

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Erstellt von Niclas Pucher