11. Februar 2026
Nur Bares ist Wahres? Die Bargeld-Initiative unter der Lupe
Stell dir vor, du stehst an der Kasse im Supermarkt, dein Smartphone hat keinen Akku mehr, und genau in diesem Moment streikt auch noch das Kartenterminal. In solchen Momenten wird uns bewusst: Ohne Bargeld ist man teilweise ganz schön aufgeschmissen. Doch wie sicher ist die Zukunft von Münzen und Noten in einer Welt, die immer digitaler wird?
In der Schweiz wird zwar immer häufiger mit Karte (38 %) oder App (31 %) bezahlt, gleichzeitig wollen sehr viele Menschen aber Bargeld als Option behalten (Quelle). Laut einer Umfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wünschen sich 95 % der Bevölkerung, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsmittel zur Verfügung steht (Quelle). Genau hier setzen die Initiative «Bargeld ist Freiheit» wie auch der direkte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament an.
In diesem Blogpost schauen wir uns die Bargeld-Initiative genauer an. Wir klären, was hinter der Initiative sowie dem Gegenentwurf steckt und ob wir wirklich eine Verfassungsänderung brauchen, um unser Bargeld zu schützen.
Der Ursprung: Wer will das Bargeld schützen?
Hinter der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» steht die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Die FBS ist ein politisch aktiver Verein. Sie versteht sich selbst als überparteilich, wird von Politologen jedoch meist dem bürgerlich-libertären Spektrum zugeordnet (Quelle). Das Anliegen der FBS ist der Erhalt der grösstmöglichen individuellen Freiheit gegenüber staatlicher Macht und grossen Institutionen. Bevor die FBS das Thema Bargeld besetzte, wurde sie vor allem während der Corona Pandemie bekannt. Die FBS gehörte zu den Kritikern der staatlichen Massnahmen und lancierte unter anderem die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», auch bekannt als die Stopp-Impfpflicht-Initiative.
Das bürgerlich-libertäre Spektrum beschreibt eine politische Haltung, die stark auf individuelle Freiheit und Eigenverantwortung setzt. Menschen mit dieser Sichtweise finden, dass der Staat möglichst reduziert und zurückhaltend sein soll. Er soll nur die wichtigsten Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Sicherheit, Rechtsstaat und grundlegende Infrastruktur, sich aber sonst nicht zu stark in das Leben der Bürger:innen einmischen.
Die Initiative: Der konkrete Vorschlag
Die Initiant:innen befürchten, dass das Bargeld schleichend abgeschafft werden könnte. Sie sehen darin einen Freiheitsverlust, da Bargeld selbstbestimmte, anonyme Transaktionen ermöglicht, ohne auf digitale Geräte angewiesen zu sein und ohne dass Banken oder der Staat die Transaktion überwachen können.
Deshalb wollen die Initiant:innen mit der Initiative in der Bundesverfassung – dem obersten Gesetzbuch der Schweiz – verankern, dass die Schweiz niemals eine rein bargeldlose Gesellschaft wird. Es stehen zwei Forderungen im Vordergrund (Quelle):
1) Bestandesgarantie: Der Bund muss sicherstellen, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
2) Akzeptanzpflicht: Es soll festgeschrieben werden, dass der Ersatz der Schweizer Währung durch eine andere (z.B. einen digitalen Franken) nur mit Zustimmung von Volk und Kantonen möglich ist.
Das Anliegen der FBS kann als Zweistufenplan begriffen werden: Nach der Bargeld-Initiative legte die FBS noch eine zweite nach: «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!». Diese zweite Initiative zielte auf eine Annahmepflicht ab, also dass physische Geschäfte Barzahlungen annehmen müssen. Diese zweite Initiative kam jedoch nicht zustande, da die nötigen 100’000 Unterschriften bis zum Fristablauf nicht erreicht wurden (Quelle).
Der Gegenentwurf: Die Antwort des Parlaments
Bundesrat und Parlament sind sich einig: Bargeld ist wichtig. Sie finden die Initiative jedoch zu ungenau formuliert. Deshalb wurde ein direkter Gegenentwurf ausgearbeitet. Dieser will das Ziel der Initiative, das Bargeld zu schützen, übernehmen, aber rechtlich anders fassen, indem er sich an bereits bestehenden Gesetzes-Wortlauten orientiert (Quelle):
1) Während die Initiative eher vage von der «Währung» spricht, will der Gegenentwurf explizit festschreiben, dass es um den Franken geht.
2) Während die Initiative den Bund zum Bargelderhalt verpflichtet, sieht der Gegenentwurf vor, dass die SNB die Bargeldversorgung zu gewährleisten hat. Diese Aufgabe hat die SNB bereits heute gemäss Gesetz, nun bekäme sie Verfassungsrang.
3) Der Gegenentwurf betont, wie die Initiative dies tut, nicht nur die Menge, sondern auch den Zugang zum Bargeld (z.B. durch ein flächendeckendes Bankomatennetz).
Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf haben keine praktische Auswirkungen im Alltag. Es entstehen damit keine neuen Kosten oder konkrete Aufgaben für die SNB oder den Bund. Das Anliegen ist vielmehr die Verankerung einer Bestandsgarantie für Bargeld auf Verfassungsebene, damit künftige Änderungen nur mit Zustimmung vom Volk und den Kantonen möglich sein werden.
Die zugrundeliegende Debatte: Ist ein verfassungsrechtlicher Schutz des Bargelds überhaupt wünschenswert?
Auch wenn Barzahlungen abnehmen, ist Bargeld nach wie vor ein wichtiges Zahlungsmittel. Doch muss der Schutz des Bargelds in der Verfassung verankert sein? Die wichtigsten Argumente der Pro- und Contra-Seiten im Vergleich:
Pro: Warum der Schutz von Bargeld in die Verfassung gehört
Das Pro-Lager findet Bargeld aus mehreren Gründen so wichtig, dass sie seinen Schutz gerne in der Verfassung verankern möchte. Dadurch soll es künftig schwerer abzuschaffen sein:
Datenschutz: Zahlungen via Karte oder App erzeugen Metadaten und ermöglichen einfacher eine staatliche Überwachung. Bargeld ist anonym und ermöglicht finanzielle Privatsphäre ohne staatliche oder bankseitige Kontrolle.
Inklusion: Nicht jeder hat ein Smartphone oder eine Karte. In der Schweiz sind Kinder, Hochbetagte, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Menschen in prekären Lebenslagen auf Bargeld angewiesen, um am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Bargeld ist niedrigschwellig und das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, das jeder ohne technische Barrieren nutzen kann.
Krisenresistenz: Ein Cyberangriff oder grossflächiger Stromausfall können digitale Zahlungen zum Erliegen bringen. In solchen Situationen bleibt Bargeld das einzige funktionierende Zahlungsmittel.
Psychologische Ausgabenkontrolle: Studien der Verhaltensökonomie zeigen, dass die Schmerzschwelle beim Bezahlen mit Bargeld höher liegt (Quelle). Bargeld schützt somit indirekt vor Überschuldung.
Contra: Warum der Schutz von Bargeld nicht in die Verfassung gehört
Die Contra-Seite blickt von zwei Perspektiven auf das Thema. Einige Kritiker:innen argumentieren, dass es richtig ist, Bargeld schrittweise durch digitale Zahlungsmöglichkeiten zu ersetzen, und deswegen ein Schutz in der Verfassung nicht angemessen ist:
Kosten: Die Logistikkosten rund um Bargeld sind hoch. Transport, Bewachung, Zählung und Entsorgung von Noten kosten die Volkswirtschaft jährlich Millionen (Quelle). Kritiker:innen fordern, dass diese Ressourcen besser in die digitale Infrastruktur fliessen sollten.
Kriminalität: Bargeld ist das bevorzugte Medium für Geldwäscherei, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung (Quelle).
Andere Kritiker:innen aus dem Contra-Lager erkennen zwar die Wichtigkeit von Bargeld an, halten jedoch einen verfassungsrechtlichen Schutz für übertrieben:
Verfassung als zu grobes Werkzeug: Jurist:innen kritisieren, dass die Bundesverfassung immer mehr zum Sammelsurium für Einzelanliegen wird (Quelle). Die Verfassung soll die Grundpfeiler des Staates definieren, keine Details. Flexibilität ist wichtig: Wenn in einigen Jahren völlig neue Technologien oder Zahlungsgewohnheiten existieren, wäre ein starrer Verfassungsartikel ein Hindernis für den Fortschritt.
Symbolpolitik: Die Bargeldversorgung ist heute bereits gesetzlich abgesichert (z.B. durch den SNB-Auftrag im Nationalbankgesetz). Eine Verankerung auf Verfassungsebene bringt inhaltlich kaum Neues.
An der Urne stehen den Stimmberechtigten drei politische Richtungen offen, die über verschiedene Stimmkombinationen erreicht werden können.
Bundesrat und Parlament können auf eine Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag reagieren. Dies tun sie beispielsweise, wenn sie ein Anliegen wichtig finden, aber mit der Formulierung in der Initiative nicht einverstanden sind. Dann schlagen sie eine alternative Verfassungsänderung vor. Wenn die Initiant:innen ihre Initiative daraufhin nicht zurückziehen, wird über beide Vorschläge abgestimmt. Das funktioniert so:
Für die Initiative und den Gegenvorschlag kann separat entschieden werden, ob man sie annehmen will. Dadurch ergeben sich vier Möglichkeiten:
- Ja zu beidem
- Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag
- Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag
- Nein zu beidem
Nur wenn die Initiative oder der Gegenvorschlag (oder beides) mehr als 50 % Ja-Stimmen erhalten, sind sie angenommen.
Für den Fall, dass beides angenommen wird, muss man auch noch eine Stichfrage ausfüllen: In dieser wird entschieden, ob die Initiative oder der Gegenvorschlag den Vorzug erhalten soll, wenn beides angenommen wird.
Option 1: Ja zur Initiative & Nein zum Gegenvorschlag oder Stichfrage zugunsten der Initiative
Wer die Initiative unterstützt, will Bargeld ausdrücklich in der Bundesverfassung verankern. Der Bund müsste damit aktiv garantieren, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Diese Option bedeutet einen klaren Ausbau des verfassungsrechtlichen Schutzes über das heutige Recht hinaus.
Option 2: Ja zum Gegenvorschlag & Nein zur Initiative oder Stichfrage zugunsten des Gegenvorschlags
Wer den Gegenvorschlag bevorzugt, will Bargeld ebenfalls schützen, jedoch zurückhaltender und näher am heutigen System. Die Verantwortung für Bargeld bliebe klar bei der SNB.
Option 3: Nein zu Initiative und Gegenvorschlag
Wer zweimal Nein stimmt, ist der Ansicht, dass kein zusätzlicher Verfassungsschutz sinnvoll oder nötig ist. Bargeld soll weiterhin auf Gesetzes- und Verordnungsebene geregelt bleiben, wie bisher.
Erstellt von Clara Goebel