Seit Juli 2023 müssen bestimmte Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten gestatten. Bei assistiertem Suizid erhält eine Person Unterstützung, um ihr Leben zu beenden, muss den letzten Schritt aber selbst ausführen. Dafür muss sie unter anderem urteilsfähig sein und sich frei und selbstbestimmt für den Suizid entschieden haben. Auch bei einer psychischen oder körperlichen Erkrankung muss deshalb geprüft werden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen gelten jedoch nicht für jede Einrichtung. Private Heime, die nicht im Auftrag einer Gemeinde arbeiten, und Spitäler sind von dieser Pflicht ausgenommen. Wer dort lebt und den assistierten Suizid beanspruchen möchte, muss deshalb die Institution unter Umständen verlassen.
Oftmals wird ein Platz im Alters- oder Pflegeheim kurzfristig benötigt, wenn sich die gesundheitliche Situation der pflegebedürftigen Person verschlechtert. Ein geplanter Eintritt in ein Pflege- oder Altersheim, welches diese Bedürfnisse berücksichtigt, ist dann nicht immer gegeben.
