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27. Januar 2026

Volksinitiative zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung: Der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung»

Im März wird in der Schweiz über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) abgestimmt. Wie Ehepaare momentan besteuert werden, worum es bei der Initiative geht, und welche Vor- und Nachteile das neue Steuergesetz erbringen könnte, lest ihr hier.

Was verstehen wir unter Individualbesteuerung?

Die Individualbesteuerung wird in der Schweiz nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Personen mit einer Veranlagungsgemeinschaft (Personen, die in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind), werden mit dem zusammengerechneten Einkommen beider Personen besteuert. Das bedeutet, dass die Steuern verheirateter Paare und unverheirateter Paare heute unterschiedlich berechnet werden.

Das Einkommen wird progressiv versteuert. Das heisst: Je höher das Einkommen ist, desto höher sind die Steuern. Wenn das Einkommen von zwei verheirateten Personen besteuert wird, fällt die Einkommenssteuer also höher aus, als wenn sie individuell besteuert werden: Dies nennt man auch die Heiratsstrafe. Dies kann dazu führen, dass die zweitverdienende Person auf ein höheres Arbeitspensum verzichtet, da ein grosser Teil des zusätzlichen Einkommens durch die höhere Steuerbelastung verloren geht und sich die Mehrarbeit finanziell kaum lohnt. Gleichzeitig gibt es für Ehepaare sogenannte Abzüge. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Steuern nicht das gesamte Einkommen zählt, sondern zum Beispiel Ausgaben für Kinder, Krankenkassenprämien oder andere Belastungen vom Einkommen abgezogen werden. Dadurch sinkt das Einkommen, auf das Steuern bezahlt werden müssen.

 

In gewissen Fällen, wenn verheiratete Personen weniger Steuern bezahlen müssen, spricht man vom Heiratsbonus. Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen müssen als unverheiratete Paare mit gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von einer Heiratsstrafe.

Was möchte die Vorlage ändern?

Diese Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung». Dies bedeutet, dass das Initiativkomitee den Gegenvorschlag des Bundesrates akzeptiert und die Initiative (bedingt) zurückgezogen hat. Sollte aber der Gegenvorschlag vor dem Volk abgelehnt werden, so wird vom Initiativkomitee entschieden, ob die ursprüngliche Initiative zur Abstimmung kommt. Um mehr über indirekte Gegenvorschläge zu erfahren, haben wir einen Exkurs dazu hier.

 

Die Individualbesteuerung will das Steuerrecht anpassen, also sollen verheiratete Personen künftig individuell besteuert werden. In Zukunft sollte jede Person in einer Ehe ihre eigene Steuererklärung ausfüllen und auf ihr Einkommen und Vermögen künftig gleich viel Steuern zahlen wie auch unverheiratete Paare. Somit würde die Ehe oder eingetragene Partnerschaft keinen steuerlichen Einfluss mehr haben, da verheiratete und unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern zahlen müssten.

 

Gemäss dem Initiativkomitee betrifft das folgende Personen: Zirka 50 % aller Steuerpflichtigen werden weniger Steuern zahlen, 36 % bleiben unbetroffen von der Individualbesteuerung, und 14 % werden mehr Steuern zahlen. Mehr Steuern zahlen müssen vor allem Personen, die ein sehr hohes Einkommen haben, wobei der Zivilstand einen Steuervorteil erbringt. Weniger Steuern zahlen künftig Familien mit ähnlichem Einkommen und alleinerziehende Personen. Ausserdem wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht (von 6’800 auf 12’000 CHF), um zu vermeiden, dass Paare mit Kindern oder Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden.

Konkret:

  • Ehepaare, die ein ähnliches Einkommen haben, insbesondere auch Ehepaare im Rentenalter, werden weniger Steuern zahlen.
  • Verheiratete Personen, die nur einen Verdiener haben, oder Paare mit sehr ungleicher Einkommensverteilung, werden hingegen mehr Steuern zahlen müssen.

Verdienen beide Ehepartner:innen je 100’000 Franken (Verhältnis 50:50), so würde ihre Steuerlast durch die Reform von 6733 Franken auf 2696 Franken sinken. Bezieht nur eine der beiden Personen einen Lohn (100:0) und zwar in der Höhe von 200’000 Franken, so steigen die Steuern von 8566 auf neu 11’321 Franken. (Quelle: SRF)

Person A: Bruttoeinkommen von 100’000 (100% Pensum)

Person B: Bruttoeinkommen von 40’000 (40% Pensum)

 

Momentanes Steuersystem:

Das gemeinsame Bruttoeinkommen = 140’000 CHF

Geschätzte Nettoeinkommen            = 127’381 CHF (minus übliche Abzüge)

Direkte Bundessteuer                        = 1’883 CHF 

 

Individualbesteuerung:

Das gemeinsame Bruttoeinkommen = 140’000 CHF

Geschätzte Nettoeinkommen            = 127’381 CHF (minus üblichen Abzüge)

Direkte Bundessteuer                        = 1’659 CHF 

 

Mit der Individualbesteuerung würde dieses Paar 224 CHF weniger direkte Bundessteuern bezahlen. Wie würde sich die Situation ändern, wenn das Paar Kinder hätte?

 

Anzahl Kinder: 2

Jährliche Ausgaben für externe Kinderbetreuung: 10’000 CHF

 

Das gemeinsame Bruttoeinkommen = 140’000 CHF

Geschätzte Nettoeinkommen            = 127’381 CHF (minus übliche Abzüge)

Direkte Bundessteuer (ohne IB)        = 328 CHF  

Direkte Bundessteuer (mit IB)           = 486 CHF

 

In diesem Fall hat die Individualbesteuerung zur Folge, dass das Ehepaar 158 CHF mehr direkte Bundessteuern bezahlt. Wenn aber Person B ihr Pensum auf 60 % erhöht (60’000 CHF), würden sie gemäss dem jetzigen Steuersystem insgesamt 1’025 CHF direkte Bundessteuern bezahlen und mit der neuen Individualbesteuerung nur 486 CHF direkte Bundessteuern bezahlen (also 539 CHF weniger). Somit sieht man, dass bei grossen Einkommensunterschieden bei Ehepaaren ein negativer Steuereffekt vorhanden ist. Den Steuerrechner kannst du selber hier ausprobieren.

Quelle: https://www.vermoegenszentrum.ch/wissen/getrennte-steuererklaerung-die-folgen-fuer-ehepaare

Getrennte Steuererklärung für Ehepaare: Ob die Steuerlast steigt oder sinkt, kommt auf die Einkommensverteilung an.

Schätzungsweise führt die Vorlage zu einer Entlastung bei den Steuerpflichtigen um zirka 630 Millionen Franken pro Jahr. Die Kantone sind ebenfalls verpflichtet, die Individualbesteuerung einzuführen (auf kantonaler Steuerebene), können aber ihre Steuertarife und Kinderabzüge noch weiterhin selbst festlegen. Zur Folge könnte die Individualbesteuerung zu einer Pensumserhöhung führen, vor allem bei Frauen. Der Bund rechnet mit bis zu 44’000 Personen, die künftig 100 %-Stellen besetzen würden.

Die «Heiratsstrafe»: Was spricht für die «Individualbesteuerung»?

Für das Initiativkomitee ist die Einführung der Individualbesteuerung notwendig, um mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu gewinnen, den steuerlichen Vorteil von gewissen Lebensformen zu beenden und mehr Gleichstellung in Familien zu erbringen. Dafür sind der Bundesrat und das Parlament. Jedoch fiel das Ja im Parlament knapp aus. Folgende Parteien sind für die Annahme der Initiative: FDP, SP, Grünen und Grünliberalen. Die Initiative wird auch von Wirtschaftsverbänden (z.B. Economiesuisse), dem Arbeitgeberverband und dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen unterstützt.

 

Gerechtigkeit im Steuersystem: Konkret erbringe die Individualbesteuerung (durch steuerliche Anreize), dass sich die Arbeit für beide Personen in einer Ehe lohne. Bei der direkten Bundessteuer und in Kantonen, welche die Heiratsstrafe auf Kantonsebene nicht aufgehoben hätten, würden gemeinsam besteuerte Paare steuerlich schlechter gestellt, insbesondere wenn beide Partner:innen erwerbstätig sind. Deutlich wird dies, wenn Kinder ins Spiel kommen, da es dazu führen kann, dass mehrheitlich Frauen ihr Pensum reduzieren oder aufgeben. Denn, wenn man während der Arbeitszeit eine Kinderbetreuung benötigt, kann die Kombination von höheren Steuern und die Kosten für die Kinderbetreuung dazu führen, dass nach Steuern trotz erhöhtem Pensum weniger Geld übrig ist.

 

Gleichstellung in der Familie: Diese Reduktion der Erwerbstätigkeit der Ehefrauen gelte als ein veraltetes Modell der Familienführung und beharre auf der Rolle des Mannes als Versorger, und somit könne die Individualbesteuerung zur Gleichstellung in der Familie mitwirken. Ausserdem gäbe es weitere Effekte auf dem Arbeitsmarkt. Der Anteil an Frauen würde gefördert und gut ausgebildete Frauen blieben nicht gezwungenermassen nach der Geburt ihrer Kinder zu Hause, was positive Effekte auf den Fachkräftemangel der Schweiz hätte. Gemäss einer Studie von Ecoplan, würde die Einführung der reinen oder modifizierten Individualbesteuerung zirka 19’000 zusätzliche Vollzeit-Erwerbstätigen ausmachen (Zunahme von 0.5 %). Beim Gegenvorschlag des Bundesrates fällt dieser Erwerbseffekt aber rund einen Drittel tiefer aus. Weiter sind 80 % der Personen, die gerne wieder oder mehr arbeiten wollen, Frauen im Alter von 25 bis 55 Jahren. Der Wunsch nach einem höheren Arbeitspensum wird auch von Frauen gemeldet.

 

Somit würde die Individualbesteuerung die Steuerbelastung der Bevölkerung senken, mehr Frauen beschäftigen (und somit Altersarmut für Frauen senken) und sei ein zukunftsorientiertes und progressives Steuermodell.

Was meinen die Gegner:innen?

Gegen die Individualbesteuerung sind die folgenden Parteien: die Mitte, SVP, EVP und EDU. Ebenfalls sind der Gewerbe- und der Bauernverband dagegen, und 10 Kantone haben das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen. Die Gegner:innen fassen ihr Hauptargument in 3 Bereiche zusammen: Kompliziert, ungerecht und teuer.

 

Die Individualbesteuerung würde das System komplexer und aufwendiger machen: Durch die Individualbesteuerung würden Steuererklärungen für Ehepaare künftig getrennt, also müsste man zwei Steuererklärungen ausfüllen. Diese Bearbeitung von rund 1.7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen für kantonale und gemeindliche Steuerbeamte koste viel. Zusätzlich würden sich Personen vermehrt mit Steuerfragen auseinandersetzen müssen.

 

Weiterhin erschwere die Individualbesteuerung die Vermögensbesteuerung. Ehepaare erwerben oder nutzen oftmals ihr Vermögen (ein Auto, ein Haus, ein gemeinsames Konto) gemeinsam – es ist nicht getrennt wie das Einkommen. Um somit Personen akkurat zu besteuern, müsste man festlegen können, wem welcher Anteil vom Objekt gehört, und wie man es versteuern möchte. Kostentechnisch führe die Individualbesteuerung auch zu Mindereinnahmen für den Staat, wodurch die Frage der Finanzierung bedeutsamer wird, denn die jährlichen Einnahmen der direkten Bundessteuer würden um 630 Millionen Franken sinken.

 

Die Individualbesteuerung sei ungerecht: Die Gegner:innen argumentieren, dass die Individualbesteuerung zu neuen Ungerechtigkeiten führe. Gewisse Familien mit geringem Zweit-Einkommen oder nur einem Haupteinkommen seien benachteiligt (da sie mehr Steuern zahlen müssen). Weiterhin bestrafe die Initiative traditionelle Familienmodelle und lenke Personen zu einem höheren Arbeitspensum, da mehr Arbeit sich dann steuerlich mehr lohnt.

 

Zusammengefasst führe die Individualbesteuerung zu neuen Ungleichheiten, zu hohen Kosten und einem grossen administrativen Aufwand. Weiterhin argumentieren die Kantone, dass auf Ebene der Kantonssteuern schon längst wirksame Massnahmen umgesetzt worden seien, um die Heiratsstrafe zu korrigieren, weshalb die Initiative nicht notwendig sei.

Was meinst Du?

Findest du die Individualbesteuerung gerechter? Welchen Einfluss hat die Individualbesteuerung auf sozialer und gesellschaftlicher Ebene und für (un-)verheiratete Paare? Oder am Wichtigsten, wie stimmst du am 8. März 2026 ab?

Erstellt von Leila Ballabio