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18. August 2025

Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormiete (Miet-Initiative)»

Im Kanton Bern wird im September über eine grosse Miet-Vorlage abgestimmt. Wie sie das Problem von steigenden Mieten lösen will und welche Argumente für und gegen die Initiative sprechen, lest ihr hier.

Seit dem Jahr 2005 sind die Mietpreise im Kanton Bern um fast 29 Prozent angestiegen. Im Vergleich dazu sind die Löhne um knapp 21 Prozent gestiegen und die durchschnittlichen Konsumentenpreise nur um rund 10 Prozent. Gestiegen sind die Mieten vor allem dann, wenn neue Wohnungen zum ersten Mal vermietet werden oder wenn es bei einer Wohnung einen Mieterwechsel gibt.

Im Kanton Bern mangelt es ausserdem seit einigen Jahren an Wohnungen. Im ganzen Kanton sind durchschnittlich nur 1.2 Prozent aller verfügbaren Wohnungen frei (Leerwohnungsziffer). Dieser Wohnungsmangel rührt von einem Bevölkerungswachstum und gleichzeitig relativ wenigen Neubauten.

Wie sieht die Situation in anderen Kantonen aus?

Auch andere Kantone kämpfen mit denselben Problemen wie der Kanton Bern. Während die Mieten im Kanton Bern in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich etwa zehn Prozent angestiegen sind, waren es im Kanton Schwyz sogar 28 Prozent und in Zürich und Graubünden 22 Prozent. Und auch die Anzahl leerer Wohnungen ist in anderen Kantonen ähnlich tief wie in Bern. In Genf, Obwalden und Zug steht sogar weniger als ein halbes Prozent aller Wohnungen leer.

Die Schweiz ist ein föderales Land, was bedeutet, dass Probleme immer auf der tiefsten möglichen Staatsebene gelöst werden sollen. Deswegen gibt der Bund den Kantonen gewisse Freiheiten im Umgang mit Wohnungsmangel. Sie dürfen beispielsweise von Vermieter:innen verlangen, dass sie neuen Mietenden ein Formular mit dem vorherigen Mietzins aushändigen, damit diese wissen, um wie viel der Mietzins angestiegen ist. Die Pflicht zu einem solchen Formular gibt es im Moment in neun Kantonen (Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Zug, Zürich; für Teile des Kantons in Neuenburg und Waadt; gesetzlich verankert, aber nicht in Kraft im Wallis).

Worüber wir am 28. September abstimmen

Genau über eine solche Formularpflicht wird nun auch im Kanton Bern abgestimmt. Deswegen nochmal im Detail die aktuelle Situation: Wenn es einen Mieterwechsel gibt – wenn also jemand aus einer Wohnung auszieht und jemand neues einzieht –, dürfen Vermieter:innen die Höhe der Miete neu festlegen. Sie darf im Vergleich zur vorherigen Miete aber nicht um mehr als 10 Prozent steigen. Hat eine Person bisher also 1’700 CHF für eine Wohnung bezahlt und wird die Wohnung jetzt neu vermietet, darf die Vermieterin höchstens 1’870 CHF (1’700 CHF + 170 CHF) verlangen. Wie viel die Miete im Vergleich zur Vormiete ansteigt, ist aber nicht immer klar, denn das müssen Vermieter:innen bisher nicht automatisch offenlegen. Die neuen Mietenden müssen die Vermietenden also proaktiv nach der Vormiete fragen. 

Genau das soll sich mit der Initiative nun ändern: Sie fordert nämlich, dass Vermieter:innen bei einem Wohnungsmangel verpflichtet werden, den bisherigen Mietzins mit einem Formular automatisch offenzulegen. Dadurch sollen neue Mieter:innen einfacher abschätzen können, ob die Miete zu stark erhöht wurde.

Diese Regelung soll aber nur bei einem Wohnungsmangel gelten, also dann, wenn der Anteil der leerstehenden Wohnungen bei 1.5 Prozent oder weniger liegt. Gibt es im gesamten Kanton einen Wohnungsmangel, dann gilt die Formularpflicht für den ganzen Kanton. Wenn der Anteil leerer Wohnungen im gesamten Kanton bei über 1.5 Prozent liegt, aber diesen Wert in einzelnen Verwaltungskreisen unterschreitet, dann gilt die Formularpflicht nur in diesen Verwaltungskreisen.

Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnt die Initiative mit 84 Nein-Stimmen zu 66 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Das sagen die Befürwortenden

Die Miet-Initiative wurde vom Mieterinnen- & Mieterverband lanciert. Das Initiativkomitee argumentiert, dass es die Formularpflicht den Mieter:innen einfacher macht, missbräuchliche Mietzinse zu erkennen und sich dagegen zu wehren. Der Anstieg der Wohnungspreise soll dadurch gedämpft werden, was wiederum zu mehr bezahlbarem Wohnraum führe.

Sie wollen die geltenden Regeln zu Mietzinserhöhungen nicht ändern, sondern besser überprüfen, dass diese eingehalten werden. Ausserdem argumentieren sie, dass der Aufwand gering sei und nur in prekären Mietsituationen gelte. Dass die Formularpflicht funktioniere, zeigen die Erfahrungen anderer Kantone.

Das sagen die Gegner:innen

Die Gegner:innen der Initiative sehen die Gründe der steigenden Mietpreise nicht in mangelnder Transparenz, sondern im Bevölkerungswachstum, in einem Mangel an Neubauten und in der Inflation. Eine Formularpflicht führe zu einem Mehraufwand für die Vermieter:innen. Solche bürokratischen Hürden würden künftige Investor:innen davon abschrecken, neue Wohnungen zu bauen.

Gemäss Gegner:innen seien Mietende heute bereits ausreichend geschützt, da sie die Anfangsmiete auch ohne Formularpflicht bereits als missbräuchlich anfechten können. Ausserdem argumentieren sie, dass die Wirkung der Formularpflicht in den anderen Kantonen, die diese bereits kennen, nicht nachgewiesen sei.

Und was ist deine Meinung?

Kann die Formularpflicht gegen steigende Mieten helfen oder ist sie ein bürokratischer Mehraufwand ohne Nutzen? Schreib uns deine Meinung als Kommentar in die Story auf unserem Instagram-Kanal und vergiss nicht, am 28. September abzustimmen! Unterstützung beim Ausfüllen des Stimmmaterials findest du hier: So stimmst du richtig ab – Discuss it

Erstellt von Alina Zumbrunn