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14. Oktober 2026

Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Die Vorlage will den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk schweizweit verbieten. Ausnahmen soll es nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung geben. Was hinter der Initiative steckt und welche Gründe für ein Ja oder Nein sprechen, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Wie ist Feuerwerk bis jetzt geregelt?

In der Schweiz ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch verschiedenen Vorschriften. Kantone und Gemeinden können die Verwendung von Feuerwerkskörpern zeitlich oder örtlich einschränken oder ganz verbieten, etwa bei erhöhter Waldbrandgefahr. Auch bestimmte besonders gefährliche Feuerwerkskörper unterliegen bereits heute Einschränkungen. Die Regelungen unterscheiden sich deshalb je nach Ort. Ein allgemeines schweizweites Verbot für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper gibt es bislang nicht.

Was möchte die Initiative ändern?

Die Initiative verlangt drei zentrale Änderungen der Bundesverfassung:

Erstens sollen der Verkauf und die Verwendung von jenen Feuerwerkskörpern, die Lärm verursachen, verboten werden. Dies betrifft somit keine Form von Feuerwerk, welches nur wenig Geräusche von sich gibt, wie etwa Vulkane oder Bengalhölzer.

Zweitens soll es eine Ausnahmeregelung für dieses Verbot geben, indem kantonale Ausnahmebewilligungen erteilt werden können, wenn das Feuerwerk im Rahmen von Anlässen «überregionaler Bedeutung» gezündet werden soll.

Drittens sollen diese Regelungen nicht zwingend sofort, sondern innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Initiative durch Volk und Stände umgesetzt werden. Ein weiterer Absatz stellt klar, dass die Kantone für den Vollzug der Vorschriften zuständig sein sollen.

Offen bleibt allerdings, welche Feuerwerkskörper genau unter das Verbot fallen würden. Die Initiative legt nicht fest, ab wann ein Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gilt. Auch der Begriff «Anlass von überregionaler Bedeutung» wird nicht näher definiert. Bei einer Annahme müssten diese Fragen in den Ausführungsbestimmungen geklärt werden.

Was sagen die Befürworter:innen?

Das parteilose Initiativkomitee begründet ihre Initiative mit drei Kernpunkten:

Die Befürworter:innen argumentieren, dass lautes Feuerwerk bei Heim-, Nutz- und Wildtieren Stress und Panik auslösen könne. Insbesondere bei Wildtieren könnten dadurch Fluchtreaktionen entstehen, die Unruhe stiften und in bestimmten Fällen zu Verletzungen oder zum Tod führen können. Die Befürworter:innen betonen, dass insbesondere Wildtiere dem Lärm ungeschützt ausgesetzt seien und es für sie, im Gegensatz zu Heim- und Nutztieren, keine Halter:innen gibt, die sich um die Tiere kümmern und vor Schaden schützen können.

Zum anderen weist das Initiativkomitee auf die Gefahren für Menschen hin. Feuerwerkskörper können bei unsachgemässer Verwendung Unfälle, Verletzungen und Brände verursachen. Zudem könne der plötzliche Lärm bei Menschen Stress und Angst auslösen. Besonders bei Personen, die Feuerwerk unmittelbar ausgesetzt sind, bestehe die Gefahr von Gehörschäden.

Schliesslich verweisen sie auf die Umweltbelastung durch Feuerwerk. Beim Abbrennen entstehen Abfälle, Feinstaub und weitere Schadstoffe, die teilweise in Böden und Gewässer gelangen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt verursacht Feuerwerk jährlich etwa 200 bis 400 Tonnen Feinstaub. Das entspricht rund 2–3 % der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Besonders während Feuerwerksnächten kann die Feinstaubbelastung lokal stark ansteigen. Der Bundesrat hält allerdings fest, dass die durch Feuerwerk verursachten Schadstoffeinträge in die Umwelt im Vergleich zu anderen Quellen von geringer Bedeutung sind.

Die Initiative wird getragen von vier Tierschutzorganisationen: Dem Schweizer Tierschutz, der Stiftung für das Tier im Recht, der Fondation Franz Weber, sowie der VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Was sagen die Gegner:innen?

Die Gegner:innen der Feuerwerksinitiative kritisieren insbesondere die Einschränkung bestehender Traditionen und der persönlichen Freiheit. Feuerwerke seien ein Bestandteil der Schweizer Festkultur und würden etwa am 1. August, an Silvester oder bei lokalen Festen für gemeinsame Erlebnisse sorgen. Ein schweizweites Verbot würde diese Traditionen einschränken und die Bevölkerung unnötig bevormunden. Stattdessen setzen die Gegner:innen auf Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme.

Zudem argumentieren sie, dass Kantone und Gemeinden bereits heute die Möglichkeit hätten, Feuerwerke einzuschränken oder zu verbieten. Eine zusätzliche nationale Regelung sei deshalb unnötig und führe zu mehr Bürokratie. Lokale Behörden könnten besser beurteilen, welche Einschränkungen vor Ort notwendig seien.

Ein weiteres Argument betrifft die wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gegner:innen befürchten, dass durch das Verbot Unternehmen und Arbeitsplätze in der Schweizer Feuerwerksbranche gefährdet würden. Betroffen wären insbesondere Fachhändler, spezialisierte Betriebe, Veranstalter und Zulieferer. Zudem könnte über Jahre aufgebautes Fachwissen verloren gehen.

Schliesslich kritisieren die Gegner:innen die vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Da Ausnahmebewilligungen nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung möglich wären, könnten kleinere Dorf- und Vereinsfeste benachteiligt werden. Die gesellschaftliche Bedeutung einer Feier hänge jedoch nicht von ihrer Grösse ab.

Wie stehen Bundesrat und Parlament zur Initiative?

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Feuerwerksinitiative abzulehnen. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass Feuerwerk Menschen, Tiere und die Umwelt belasten kann, hält die Initiative jedoch für zu weitgehend. Er verweist darauf, dass Kantone und Gemeinden bereits heute über die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten verfügen, um Feuerwerke einzuschränken. Insbesondere eine Festschreibung in der Verfassung lehnen sie ab. Über einen Gegenvorschlag, der dies auf Gesetzesebene regelt, hat sich der Nationalrat allerdings nicht einigen können.

Auch das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Im Nationalrat sprachen sich 131 Mitglieder gegen die Initiative und 50 dafür aus. Im Ständerat wurde sie mit 40 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Und was denkst du von der Initiative?

Hast du dieses Jahr schon Feuerwerk gezündet? Warum? Und wie hast du es empfunden? Findest du, dass auf Bundesebene mehr getan werden muss, um Menschen, Tiere und die Umwelt vor Lärm und Verschmutzungen zu schützen? Oder findest du es wichtiger, dass wir zu den Feiertagen und gewisse Traditionen weiterhin frei entscheiden dürfen, welches Feuerwerk wir zünden? Traust du dir und deinen Freunden zu, dass ihr Feuerwerke richtig handhabt? Gab es bereits Unfälle, die in deinem Umfeld passiert sind? Oder findest du, dass ihr selbst und mit Eigenverantwortung Feuerwerk zünden dürfen sollt?

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Erstellt von Sam Känner