Das Kriegsmaterialgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Schweizer Unternehmen Waffen, Munition oder andere militärische Güter ins Ausland verkaufen dürfen. Das Parlament hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen. Dagegen wurden genügend Unterschriften gesammelt. Deshalb entscheidet nun die Stimmbevölkerung, ob die neuen Bestimmungen in Kraft treten.* Ausgangspunkt der Revision ist die veränderte Sicherheitslage in Europa. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wollten europäische Staaten Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion an die Ukraine weitergeben. Die Schweiz lehnte solche Gesuche unter Hinweis auf das geltende Recht ab. Gleichzeitig befürchtet die Schweizer Rüstungsindustrie, wegen der strengen Regeln von internationalen Aufträgen ausgeschlossen zu werden.
Befürwortende argumentieren, dass die Schweizer Armee eine leistungsfähige Industrie im eigenen Land brauche. Da der Schweizer Markt klein sei, müsse diese Industrie auch exportieren können. Zudem solle der Bundesrat auf unerwartete Veränderungen der internationalen Lage reagieren können. Die Gegnerseite erinnert daran, dass die heutigen Exportkriterien bewusst im Gesetz verankert wurden. Diese Regeln sollen verhindern, dass Schweizer Waffen in Bürgerkriegen eingesetzt werden, zu Staaten mit schweren Menschenrechtsverletzungen gelangen oder über andere Länder weitergegeben werden.
* Mehr dazu hier: Vom Unterschriftensammeln zum Gesetz
