18. August 2026
Volksinitiative «Berner Bildungsinitiative»
Am 27. September 2026 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über die Volksinitiative «Berner Bildungsinitiative». Die Vorlage will eine hohe Bildungsqualität und ausreichend Fachkräfte direkt in der Kantonsverfassung verankern. Was hinter der Initiative steckt und welche Gründe für ein Ja oder Nein sprechen, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.
Ausgangslage: Lehrpersonenmangel und Bildungsqualität
Die Schulen im Kanton Bern kämpfen seit einigen Jahren mit einem Mangel an Lehrpersonen. Obwohl für das Schuljahr 2025/26 alle festen Stellen besetzt werden konnten, sind die Konsequenzen des Lehrpersonenmangels spürbar. An vielen Schulen unterrichten auch Studierende, Quereinsteigende oder Personen ohne abgeschlossenes Lehrdiplom. Besonders betroffen sind die Primarschulen und der Spezialunterricht. Da bei einer fehlenden Lehrpersonenausbildung oft wichtige pädagogische, didaktische und diagnostische Grundlagen fehlen, entsteht im Schulalltag ein hoher Einarbeitungsbedarf. Dieser muss meist von bereits ausgebildeten Lehrkräften oder den Schulleitungen aufgefangen werden – was wertvolle Zeit und Ressourcen bindet. Gleichzeitig wird über die Qualität des Unterrichts diskutiert: Die Leistungen der Schweizer Schüler:innen liegen zwar weiterhin über dem internationalen Durchschnitt, zeigen im Vergleich zu früheren Jahren jedoch teilweise einen Rückgang. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bildungsqualität langfristig gesichert werden kann.
Was möchte die Initiative ändern?
Die Berner Bildungsinitiative fordert eine Änderung von Art. 43 der Berner Kantonsverfassung. Dieser regelt heute unter anderem, dass Kanton und Gemeinden öffentliche Schulen führen und dass der Unterricht konfessionslos und politisch neutral ist. Die Initiative möchte den bestehenden Artikel um drei zusätzliche Absätze erweitern.
Erstens soll die Bildungsqualität ausdrücklich in der Kantonsverfassung verankert werden. Kanton und Gemeinden wären damit neu verpflichtet, für eine flächendeckend hohe Bildungsqualität zu sorgen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
Zweitens sollen sie sicherstellen, dass genügend qualifizierte Lehrpersonen und schulische Fachpersonen vorhanden sind und entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden. Damit soll dem bestehenden Lehrpersonenmangel entgegengewirkt werden.
Drittens fordert die Initiative, dass die Arbeit von Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen in erster Linie den Schüler:innen zugutekommt. Administrative und bürokratische Aufgaben sollen deshalb auf das notwendige Minimum beschränkt oder wenn möglich an Schulsekretariate übertragen werden. Dadurch sollen Lehrpersonen mehr Zeit für den Unterricht und die individuelle Betreuung der Schüler:innen haben.
Verfassung des Kantons Bern: Art. 43, Schulen
Was sagen die Befürwortenden?
Die Befürwortenden der Berner Bildungsinitiative argumentieren, dass Bildung eine zentrale Grundlage für die persönliche Entwicklung, die Chancengleichheit sowie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg des Kantons darstellt. Obwohl die Kantonsverfassung in Art. 43 die Führung von öffentlichen Schulen regelt, wird die Bildungsqualität bisher nicht ausdrücklich erwähnt. Die Initiative soll dies ändern und der Qualität der Bildung einen höheren Stellenwert geben.
Nach Ansicht der Befürwortenden stehen die Schulen zunehmend vor Herausforderungen, welche die Bildungsqualität beeinträchtigen können. Sie weisen unter anderem auf den Mangel an qualifizierten Lehrpersonen sowie die hohe administrative Belastung der Lehrkräfte hin. Deshalb fordert die Initiative, dass genügend gut ausgebildete Lehrpersonen und schulische Fachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Lehrpersonen stärker von administrativen Aufgaben entlastet werden, damit sie mehr Zeit für den Unterricht und die Betreuung der Schüler:innen haben. Ausserdem sollen verbindlichere Vorgaben für Lehrpersonen ohne anerkanntes Lehrdiplom geschaffen werden, um eine konstant hohe Unterrichtsqualität sicherzustellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Rahmenbedingungen an den Schulen. Die Befürwortenden weisen insbesondere auf grosse Klassen hin. Ihrer Ansicht nach kann eine hohe Bildungsqualität nur gewährleistet werden, wenn ausreichend geeignete Schulräume zur Verfügung stehen und die Klassengrössen pädagogisch sinnvoll gestaltet sind.
Die Initiative soll zudem verhindern, dass die Bildungsqualität zu stark von kurzfristigen politischen oder finanziellen Entscheidungen abhängt. Durch die Verankerung in der Verfassung würden die Grundsätze der Bildungsqualität langfristig abgesichert und könnten nicht so einfach verändert werden wie Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen. Die Befürwortenden sehen darin eine Investition in die Zukunft des Kantons Bern und seine Schüler:innen.
Was sagen die Gegner:innen?
Die Gegner:innen der Berner Bildungsinitiative betonen, dass sie das Ziel einer hohen Bildungsqualität grundsätzlich unterstützen. Sie halten die Initiative jedoch für unnötig, da wichtige Qualitätsstandards ihrer Ansicht nach bereits heute in Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Der Regierungsrat sowie die Mehrheit der Bildungskommission des Grossen Rates weisen darauf hin, dass beispielsweise die Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Lehrpersonen schon heute rechtlich festgelegt sind. Eine zusätzliche Verankerung in der Kantonsverfassung würde deshalb kaum konkrete Verbesserungen bewirken.
Aus Sicht der Gegner:innen sollte die Kantonsverfassung vor allem grundlegende staatliche Prinzipien und Rechte festhalten. Sie argumentieren, dass detaillierte Vorgaben zur Bildungsqualität oder zur Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden sollten. Solche Fragen müssten weiterhin von Parlament und Regierung auf Gesetzes- und Verordnungsebene entschieden werden, damit flexibel auf neue Entwicklungen reagiert werden könne.
Zudem befürchten die Gegner:innen finanzpolitische Auswirkungen. Sie weisen darauf hin, dass der Kanton seine finanziellen Mittel auf verschiedene wichtige Aufgabenbereiche wie Bildung, Gesundheit, Soziales oder Sicherheit verteilen muss. Würde die Bildung durch eine Verfassungsbestimmung besonders hervorgehoben, könnte dies die politische Prioritätensetzung erschweren. Der Regierungsrat betont ausserdem, dass die konkreten Kosten der Initiative derzeit nicht zuverlässig abgeschätzt werden können.
Schliesslich argumentieren die Gegner:innen, dass die Initiative vor allem symbolischen Charakter habe. Ein zusätzlicher Verfassungsartikel führe ihrer Meinung nach nicht automatisch zu besseren Schulen oder besseren Lernbedingungen. Entscheidend seien vielmehr konkrete Massnahmen, ausreichende Ressourcen und wirksame Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene. Daher sehen sie keinen Bedarf für eine Änderung der Kantonsverfassung.
Die Berner Bildungsinitiative ist kein Einzelfall. Im Rahmen des schweizweiten Aktionsplans Bildungsqualität wurden auch in anderen Kantonen ähnliche Vorstösse lanciert. Der Aktionsplan wurde vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) gemeinsam mit seinen Kantonalverbänden ins Leben gerufen und verfolgt das Ziel, die Kantone zu Massnahmen zur Sicherung und Stärkung der Bildungsqualität zu bewegen.
So wurde beispielsweise auch im Kanton Aargau eine Bildungsinitiative eingereicht. Diese wurde vom Berufsverband Bildung Aargau lanciert und forderte ebenfalls die Verankerung der Bildungsqualität in der Verfassung. Wie im Kanton Bern lehnten sowohl die Aargauer Regierung als auch das Parlament die Initiative ab. Am 14. Juni 2026 lehnte schliesslich auch die Aargauer Stimmbevölkerung die Initiative an der Urne ab.
Und was denkst du über die Berner Bildungsinitiative?
Jetzt bist du gefragt: Welche Argumente überzeugen dich? Und wo siehst du mögliche Herausforderungen oder offene Fragen? Informiere dich über die Vorlage, bilde dir deine eigene Meinung und überlege dir: Wie wirst du am 27. September 2026 abstimmen?
Erstellt von Azra Gülle