Die geplante Gesetzesänderung besteht aus mehreren Massnahmen, die alle in eine ähnliche Richtung gehen: den Wechsel in den Zivildienst schwieriger machen, vor allem für Personen, die sich erst spät dafür entscheiden.
Ein besonders wichtiges Element ist die Einführung einer Mindestdauer. Wer nach der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln will, sollte mindestens 150 Tage leisten müssen, selbst dann, wenn im Militär nur noch wenige Tage offen gewesen wären. Das würde den späten Wechsel deutlich unattraktiver machen.
Auch bei Personen mit Verantwortung in der Armee, also Unteroffizieren oder Offizieren, würden die Anforderungen steigen. Sie müssten ebenfalls konsequent mehr Diensttage leisten als bisher, was einen Wechsel zusätzlich erschweren würde.
Ein weiterer Punkt betrifft Medizinstudierende. Bis jetzt konnten sie den Zivildienst oft nutzen, um praktische Erfahrungen in ihrem Fachbereich zu sammeln. Genau diese Möglichkeit soll durch die Massnahmen gestrichen werden, weil die Armee selbst auf medizinisches Personal angewiesen ist.
Zudem soll verhindert werden, dass Personen ganz am Ende ihrer Dienstpflicht noch in den Zivildienst wechseln. Dies ist in der Ausgangslage attraktiv, da damit die jährliche Schiesspflicht umgangen werden kann. Wer bereits alle Militärdiensttage geleistet hat, dürfte künftig gar nicht mehr wechseln.
Auch organisatorisch sieht die Reform eine stärkere Angleichung des Zivildienstes an das Militär. Zivildienstleistende sollen ihre Einsätze regelmässiger leisten, also praktisch jedes Jahr. Und wer schon während der Rekrutenschule gewechselt hat, würde verpflichtet, den langen Zivildiensteinsatz relativ schnell abzuschliessen.
Zusammengenommen würden diese Änderungen den Zivildienst klar weniger flexibel und in vielen Fällen auch weniger attraktiv machen.